Hygiene- und Verhaltensregeln Covid-19 Corona 2020-05-26T08:49:38+00:00

Hygiene- und Verhaltensregeln

Für unser Unternehmen hat die Gesundheit unserer Fahrgäste und Busfahrer-Innen oberste Priorität

Daher halten wir uns an die Vorschriften und werden alles versuchen, das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten.

Bitte halten Sie sich, auch in Ihrem eigenem Interesse, an die Vorgaben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Allgemein

In den Bussen der deutschen Omnibusunternehmen gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die das Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Die deutschen Busunternehmen haben zusätzliche Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich zu bekämpfen.

1. Ausstattung/Vorkehrungen im Bus

  • Intensivierung der Reinigungsleistungen nach jeder Reisegruppe. Besonders kritische Stellen werden mit Desinfektionsmittel gereinigt.
    Hierzu gehören: Kontaktstellen wie Haltegriffe und Knöpfe, Armlehnen, Kopfteile.
  • Sofern das WC geöffnet ist, gibt es in der Toilette Desinfektionsmittel.
  • Nach Feststellung eines Corona-Verdachtsfalls innerhalb einer Reisegruppe wird das Verkehrsmittel (in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden) teilweise oder vollständig desinfiziert.
  • Zusätzlich wird den Fahrgästen und dem Personal im Bus Desinfektionsmittel
    zur Verfügung gestellt.
  • Auf eine erhöhte Luftzirkulation in den Fahrzeugen ist zu achten. Luftzirkulation sorgt für eine Reduktion der Virenlast und damit für eine Senkung des Ansteckungsrisikos.
    Für einen regelmäßigen Luftaustausch im Fahrzeug werden vermehrt Pausen eingelegt.

2. Schutz der Busfahrerin/des Busfahrers

  • Ausrüstung der Fahrerlnnen mit Schutzequipment (Masken, Handschuhe).
  • Ein Mund-Nasen-Schutz ist für jede Busfahrerin/jeden Busfahrer während der gesamten Reise verpflichtend, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann.
  • Die erste Sitzreihe hinter Fahrerin/Fahrer und Reiseleiterin/Reiseleiter bleibt frei.
  • Beim Ausgeben von Getränken und Snacks im Bus muss die Reiseleitung Einweghandschuhe und Mundschutz tragen. Es dürfen nur verpackte Snacks angeboten und ausgegeben werden.

3. Schutz der Reisegäste

  • Zum Ein- und Aussteigen der Reisegäste tragen diese einen Mund-Nasen-Schutz. Die Reisegäste und das Personal müssen während der gesamten Reise einen Mindestabstand von 1,50 m einhalten (ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben), auch beim Ein- und Aussteigen, ggfs. hierzu erstellte Ablaufpläne (z.B. Einund Aussteigen einzeln in der Abfolge der Sitzreihen) sind zu befolgen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen die Gäste einen Mundschutz tragen. Die Reisebusunternehmen werden intensiv auf die Verpflichtung hinweisen.
  • Reisegepäck wird nur vom Busfahrer in den Gepäckraum verstaut.
  • Das Abstandsgebot wird durch die Zuweisung fester Sitzplätze und die gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Bus im Rahmen der Möglichkeiten und solange die Auslastung des Fahrzeuges dies zulässt gewahrt.
  • Der Ein- und Ausstieg erfolgt nach einem strikten Muster:
    Geplanter Ein- und Ausstieg vorn für das Erreichen der vorderen Sitzplätze bis zum Mitteleinstieg.
    – Geplanter Ein- und Ausstieg hinten für das Erreichen der hinteren Sitzplätze bis zum Heck des     Busses.
  • Zusammen mit Hotels/Gaststätten werden vor Reisebeginn zusätzlich Sitzkonzepte und weitere Hygienemaßnahmen besprochen.
  • Um Infektionsketten ggf. nachvollziehbar zu machen, erhalten Kunden bei Reiseende ein Informationsschreiben mit dem Hinweis, dass der Reiseveranstalter unverzüglich bei auftretenden Grippesymptomen darüber in Kenntnis zu setzen ist, um die übrigen Reiseteilnehmer zu informieren.

4. Verhaltensvorschriften Fahrgäste und Busfahrerinnen

  • Anweisung zur Einhaltung der Hygienevorschriften und Tragen eines Mundschutzes, sofern der Mindestabstand von 1,50 m nicht gewahrt werden kann.
  • Einhaltung der Husten& Niesetikette.
  • Regelmäßige Desinfektion der Hände bei jedem Einstieg in den Bus und Vermeidung von Berührungen mit anderen Fahrgästen/Busfahrerin.
  • Aufklärung der Fahrgäste über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften vor Reisebeginn bzw. bei der Buchung einer Reise wird der Gast über die Verhaltensregeln während der gesamten Reise aufgeklärt. Im Bus erfolgt vor Abfahrt eine Durchsage des Busfahrers.
    Mittels Aushängen im Bus wird zusätzlich auf die Verhaltensregeln hingewiesen.

5. Fester Prozess im Umgang mit  COVID-19-Verdachtsfällen

  • Isolierung des betroffenen Fahrgastes; jeglicher Kontakt zu anderen Fahrgästen und zum Fahrpersonal muss vermieden werden.
  • Kontaktaufnahme zum Busunternehmen und zur Bundespolizei, welche die weiteren Schritte mit dem Busfahrer und Unternehmen abspricht.

6. Destinationen

Reisen führen nur in die Regionen, Länder und Einrichtungen, die seitens der Behörden freigegeben sind.